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Beiträge

 

 

1.       Mitglieder-Jahresbeiträge:

 

Mitglieder des Schützenvereins                                                         

110,- €

 

Ehepartner/Lebensgefährte und Mitglied des Schützenvereins  60,- €
Jugendliche ohne eigenes Einkommen 24,- €
Lehrlinge (AZUBI), Studenten, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende                      40,- €

                                                                                    

  1. Vereinskonto:
  2. Institut: Saalesparkasse
  3. IBAN: DE56800537623840000695

 

2.    Aufnahmegebühren: €                                              Schütze/in             -,-

 

Die Aufnahme eines neuen Mitgliedes bedarf der Vorstellung im Vorstand des Schützenvereins.

Neumitglieder müssen vor ihrer Aufnahme ein Führungszeugnis neueren Datums vorlegen.

Der Vorstand empfiehlt nach Prüfung der Mitgliederversammlung die Aufnahme oder lehnt das Gesuch ab. 

 3.       Ordnung über Arbeits- und Standaufsichtsstunden

Der Schützenverein Langeneichstädt e. V. ist ein gemeinnütziger Verein und ist daher zur Aufrechterhaltung des Vereins selbst auf Mitgliedsbeiträge, Schießstandeinnahmen sowie auf Spenden angewiesen. Aus diesem Grund ist es erforderlich und im Hinblick auf den Verein von vitalem Interesse, dass die Mitglieder des Vereins zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit, notwendiger Reparaturen sowie Aufbau und Errichtung neuer Anlagen bzw. Anlagenteilen, selbst Hand anlegen. Deshalb ist jedes Mitglied des Schützenvereins zur Ableistung von Arbeits- und Standaufsichtsstunden verpflichtet.

Jährlich sind dabei zu leisten: 

Arbeitsstunden: Mitglied des Schützenvereins 20 h/Jah

4.       Standaufsichtsstunden:

Mitglieder des Schützenvereins (im Besitz der Sachkundeprüfung/Standaufsichtslizens) 10 h/Jahr. Geleistete Standaufsichtsstunden können als Arbeitsstunden gewertet werden

 Über diese Möglichkeit des Ausgleiches entscheidet im Vorfeld der Vorstand.

Das Pro nicht geleistete Arbeits- bzw. Standaufsichtsstunde sind an den Verein zu zahlen: 5,- €Nichtleisten der Jahres-Arbeits-/Standaufsichtsstunden zieht folgende finanzielle Gegenleistung nach sich:

Im Einzelfall kann über gesonderte Regelungen bei Nichtleistung der festgelegten Jahres-Arbeitsstunden sowie der damit verbundenen finanziellen Abgeltung, nach einer stichhaltigen Begründung durch das betreffende Mitglied, im Vorstand beraten und entschieden werden.

Ehepartner/Lebensgefährten von Mitgliedern des Schützenvereins, die nicht selbst Mitglied des Schützenvereins sind, können zur Ableistung der Pflichtstunden (nur Arbeitsstunden) durch das betreffende Mitglied herangezogen werden. Die hierdurch geleisteten Stunden werden dem Mitglied angerechnet.

Ansprechpartner


06268 Mücheln
OT Langeneichstädt

 

Tel.    ( 034636 ) 661829
Fax    ( 034636 ) 70341
Mail  

Infos zu den Öffnungszeiten

Samstag

nur nach rechtzeitiger Absprache

von 9.30 bis 18 Uhr (50m Bahn)

 

Sonntag
10.00 bis 12.00 Uhr (25 und 50m Bahn)